Für FarmConsult geltende Einkaufs- und Lieferbedingungen
1.
Geltung Diese Einkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit die Parteien nicht durch schriftliche Vereinbarung davon abweichen.
2.
Menge Die gelieferte Menge darf von der vereinbarten Menge um maximal +/- 10% abweichen. Dies gilt sowohl innerhalb der Gesamtmenge als auch innerhalb der vereinbarten Sorten/Produkte.
3.
Sortierung und Aufbereitung Die gesamte Sortierung und Aufbereitung erfolgt gemäß den jeweils geltenden europäischen Sortiervorschriften, einschließlich der dänischen Ergänzungen. Die Dienstleistungen, die Aufbereitung und die Verpackung müssen gemäß der von Farm Consult erstellten Beschreibung erfolgen.
4.
Lieferzeit Die in diesem Vertrag angegebene Lieferzeit ist für die Parteien verbindlich und kann ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung weder verlängert noch abgewichen werden.
5.
Kauf- und Lieferbedingungen Alle Kauf- und Lieferbedingungen sind gemäß den INCOTERMS auszulegen. Farm Consult teilt dem Verkäufer spätestens am Vortag des vereinbarten Liefertermins den Abholzeitpunkt mit, und der Verkäufer teilt dem Käufer gleichzeitig die genaue Ladeadresse mit.
Der Verkäufer verpflichtet sich, den Lkw bei seiner Ankunft zu beladen.
Die Ladezeit für die Beladung einer Palette darf 2 Stunden nicht überschreiten. Bei der Beladung sind die in Ziffer 3 genannten Bestimmungen zu beachten. Erfolgt die Beladung entgegen diesen Bestimmungen, so ist der Verkäufer verpflichtet, Farm Consult den Schaden zu ersetzen, der Farm Consult hierdurch entsteht.
Entstehen Farm Consult aufgrund von Umständen, die der Verkäufer zu vertreten hat, Wartezeiten, Überstunden usw., so ist der Verkäufer verpflichtet, die durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten zu ersetzen. Die Verladung der Ware auf einen LKW erfolgt nach den Anweisungen von Farm Consult.
Bei der Lieferung stellt der Verkäufer einen Lieferschein aus, auf dem Menge, Art, Sortierung, Beschaffenheit und Ort der Ladung genau angegeben sind.
Der Lieferschein wird für jede LKW-Ladung ausgestellt und spätestens 3 Stunden nach der Beladung per E-Mail an Farm Consult übermittelt. Sofern in den INCOTERMS nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr für die Ware bei Lieferung auf Farm Consult über.
6.
Zahlung Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden Zinsen in Höhe des Diskontsatzes + 2 % fällig.
7. Beanstandungen Beanstandungen von Mängeln oder Fehlern an der gelieferten Partie müssen von Farm Consult unverzüglich nach Kenntnisnahme der Mängel oder Fehler schriftlich geltend gemacht werden.
Beanstandungen müssen schriftlich an den Verkäufer gerichtet werden. Beanstandete Ware steht dem Lieferanten maximal 8 Kalendertage nach Einreichung der Beanstandung beim Kunden von Farm Consult zur Verfügung. Etwaige Kosten für Anfahrt, Rücksendung, Vernichtung werden zwischen dem Verkäufer und Farm Consult geteilt.
8.
Verantwortung für den Nadelverlust Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass der Baum bis Ende Dezember des Kaufjahres seine Nadeln nicht verliert. Wenn vereinbart wurde, dass der Baum vor dem 15. November des Kaufjahres gefällt wird, kann eine andere Verteilung der Verantwortung zwischen dem Verkäufer und Farm Consult vereinbart werden. Dies muss schriftlich vereinbart werden.
9.
Höhere Gewalt Liegen zum Zeitpunkt der Lieferung Umstände vor, die eine rechtzeitige Lieferung verhindern, und handelt es sich dabei um Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und nicht um Umstände, die bei Vertragsabschluss vernünftigerweise hätten berücksichtigt oder anderweitig vermieden werden können oder deren Überwindung dem Verkäufer vernünftigerweise zugemutet werden kann, ist der Verkäufer berechtigt, den Zeitpunkt der Lieferung zu verschieben - jedoch höchstens um 8 Tage.
Treten Lieferhindernisse auf, so ist die Gegenpartei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
10.
Eigentumsvorbehalt Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der verkauften Ware auch dann vor, wenn der Verkäufer seine Forderung gegenüber Farm Consult an einen Dritten abtritt.
11.
Gerichtsstand Der Kauf unterliegt den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts. Alle Streitigkeiten sind nach den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts zu entscheiden. Der Gerichtsstand ist der Gerichtsstand von Farm Consult.