Verkaufs- und Lieferbedingungen für FarmConsult, CVR 29511772
1.
Geltung Soweit zwischen dem Käufer und FarmConsult nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Diese haben Vorrang vor etwaigen Bestimmungen in der Bestellung und / oder Annahme des Käufers.
2.
Angebote und Auftragsbestätigung Angebote von Farm Consult sind 30 Tage ab Versand gültig. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung von Farm Consult erhalten hat. Voraussetzung für die Gültigkeit ist ferner, dass diese Auftragsbestätigung vom Käufer unterschrieben wird und innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Auftragsbestätigung bei Farm Consult eingeht.
3.
Menge Die gelieferte Menge kann von der vereinbarten Menge um +/- 10% abweichen. Dies gilt sowohl innerhalb der Gesamtmenge als auch innerhalb der vereinbarten Sorten/Produkte.
4.
Sortierung und Aufbereitung Alle Sortierungen und Aufbereitungen erfolgen nach den jeweils gültigen europäischen Sortierregeln, einschließlich der dänischen Ergänzungen.
Wurde eine nicht in diesen Sortierregeln beschriebene Aufbereitung, Verpackung oder ein sonstiger Mehrwert vereinbart, muss dies durch Bilddokumentation und Beschreibung in Verbindung mit der Auftragsbestätigung beschrieben werden.
5.
Inspektion Wünscht der Käufer eine Inspektion der gekauften Ware vor dem Fällen, so ist dies FarmConsult so rechtzeitig vor Beginn der Fällperiode mitzuteilen, dass FarmConsult den Liefertermin einhalten kann. FarmConsult ist verpflichtet, auf Anfrage alle Plantagen, in die die gekauften Produkte geliefert werden, zu präsentieren.
6.
Kundenetikettierung Wenn eine Kundenetikettierung vereinbart wurde, muss der Käufer bis spätestens 15. Juli des Lieferjahres Etiketten liefern oder Druckmaterial genehmigen. Der Käufer muss die Etikettierung spätestens einen Monat vor dem Einschlag kontrollieren und genehmigen.
Nimmt der Käufer diese Kontrolle nicht vor, haftet FarmConsult nicht für die Bedingungen, von denen der Käufer hätte Kenntnis erlangen können, wenn er die Kontrolle durchgeführt hätte.
7.
Fällung FarmConsult führt die Fällung zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Anlieferung durch und berücksichtigt dabei die Fristen und die Qualität in den Verarbeitungsrichtlinien der Industrie.
Wenn die Fällung der Weihnachtsbäume ab dem 15. November und danach eingeleitet werden kann, übernimmt FarmConsult eine Garantie gegen erheblichen Nadelverlust. Verlangt der Käufer eine so frühe Lieferung, dass mit dem Fällen der Weihnachtsbäume vor dem 15. November begonnen werden muss, trägt der Käufer das Risiko des Nadelverlustes infolge des vorzeitigen Fällens.
8.
Lieferzeit Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der INCOTERMS.
Vereinbarte Mengen und Lieferzeiten sind von den Parteien einzuhalten. Abweichungen hiervon können nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien erfolgen.
Abweichungen sind mindestens zwei Tage im Voraus mitzuteilen. Spätestens am 1. Oktober muss der Käufer den gewünschten Lieferplan mit Adresse, Lieferdatum und -zeit angeben. Kommt der Käufer dem nicht nach, setzt FarmConsult den Liefertermin auf die Woche 48 des Lieferjahres fest. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt eine Verschiebung der Lieferfrist um 48 Stunden aufgrund von Umständen bei FarmConsult in jeder Hinsicht als rechtzeitige Lieferung. Solche Umstände geben dem Käufer keinen Grund, die Bestellung zu stornieren oder die Annahme der Bestellung zu verweigern.
9.
Entladung Der Käufer muss die Kapazität und die Möglichkeit der Entladung spätestens 2 Stunden nach Ankunft des LKWs sicherstellen.
Wird dies vom Käufer nicht eingehalten, gehen die Kosten für Wartezeit, Löhne und sonstige Kosten zu Lasten des Käufers. FarmConsult stellt für jede Lieferung einen Lieferschein aus, der eine genaue Mengen- und Sortenangabe enthält.
Wenn die Waren bei der Lieferung auf Paletten verpackt sind, müssen die Waren spätestens 48 Stunden nach dem Abladen vom Lastwagen vollständig von den Paletten ausgepackt werden.
Wird die Ware später ausgepackt, erlischt die eventuelle Garantie des Verkäufers für den Verlust von Nadeln.
10.
Gefahrenübergang Mit der Lieferung geht die Gefahr für die gekaufte Ware in jeder Hinsicht auf den Käufer über.
11. Reklamationen Spätestens 8 Stunden nach Erhalt der Ware muss der Käufer prüfen und sicherstellen, dass die gelieferte Ware dem Kaufvertrag entspricht.
Dies gilt sowohl für Mengen als auch für Qualitäten und Transportschäden. Der Käufer muss etwaige Fehler/Mängel unverzüglich und spätestens 48 Stunden nach Lieferung schriftlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse farmconsult@farmconsult.com reklamieren.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist verwirkt der Käufer sein Reklamationsrecht. Der Käufer kann den Nadelverlust jedoch auch später als 48 Stunden nach der Lieferung reklamieren, wenn er dies unverzüglich nach Feststellung des Nadelverlustes tut. Die Reklamation muss folgende Angaben enthalten: spezifische Nummern auf dem Etikett am Holz, Ladungsnummer, Palettennummer und Dokumentation des Fehlers oder Mangels. Die reklamierte Ware muss Farm Consult mindestens 10 Kalendertage nach Eingang der Reklamation zur Verfügung stehen.
Weist die gekaufte Ware einen erheblichen Mangel auf und hat der Käufer diesen rechtzeitig schriftlich gerügt, hat er das Recht, die Ware zurückzunehmen. Die Kosten für die Rücknahme der Ware werden vom Käufer und FarmConsult gemeinsam getragen.
Wenn vereinbart wird, dass die Sache vernichtet wird, werden die Kosten ebenfalls geteilt. Eine Reklamation und eine Entschädigung können niemals den Wert der gekauften Sache übersteigen. Farm Consult haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden des Käufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn oder entgangenen Gewinn bei den Kunden des Käufers.
Die Haftung von Farm Consult ist in jeder Hinsicht auf den Rechnungspreis der Waren und/oder Dienstleistungen beschränkt.
12.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen berechnet.
Der Zinssatz beträgt den jährlichen Diskontsatz + 5 %. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung von Lieferungen zurückzuhalten, wenn die Lieferung oder ein Teil davon beanstandet wird. FarmConsult behält sich das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich der Zahlung von Zinsen, Lieferkosten usw. vor.
13.
Höhere Gewalt Wenn zum Zeitpunkt der Lieferung Umstände vorliegen, die eine rechtzeitige Lieferung verhindern, und wenn diese Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und nicht Umstände betreffen, von denen vernünftigerweise erwartet werden konnte, dass sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berücksichtigt oder anderweitig vermieden wurden, oder die FarmConsult vernünftigerweise in der Lage sein sollte, zu überwinden, ist Farm Consult berechtigt, den Zeitpunkt der Lieferung zu verschieben - jedoch maximal um 8 Tage.
Wenn Lieferhindernisse auftreten, muss die Gegenpartei unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden.
14.
Streitigkeiten Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Sortierung oder andere Angelegenheiten in Bezug auf die gekauften Waren ernennen FarmConsult und der Käufer jeweils einen Schiedsrichter, der sich um die Beilegung der Streitigkeit bemüht. Wenn die Meinung der Schiedsrichter nicht die Grundlage für eine Einigung zwischen den Parteien bildet, wird die Streitigkeit von den Gerichten beigelegt. Alle Streitigkeiten vor den Gerichten werden von dem Gericht, in dessen Zuständigkeitsbereich FarmConsult ihren Sitz hat, und unter Anwendung des dänischen Rechts entschieden.